Kinderfreibetrag 2026 – Das Wichtigste auf einen Blick
Überblick
| Freibetrag | Single / je Elternteil | Ehepaar / zusammen |
|---|---|---|
| Kinderfreibetrag | €3.414 | €6.828 |
| BEA-Freibetrag | €1.464 | €2.928 |
| Gesamtfreibetrag | €4.878 | €9.756 |
| Rechtsgrundlage | § 32 Abs. 6 EStG | |
Der Kinderfreibetrag ist in § 32 Abs. 6 EStG geregelt. Er wird nicht separat beantragt, sondern im Rahmen der Steuerveranlagung automatisch gegen das erhaltene Kindergeld geprüft.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was lohnt sich mehr?
Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch. Dabei wird geprüft, ob das ausgezahlte Kindergeld oder die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag für Sie vorteilhafter ist.
| Situation | Tendenz | Hinweis |
|---|---|---|
| Niedrigeres bis mittleres Einkommen | Kindergeld oft günstiger | Die Steuerersparnis durch den Freibetrag reicht häufig nicht aus |
| Höheres Einkommen | Kinderfreibetrag oft günstiger | Die genaue Grenze hängt von Einkommen und Kinderzahl ab |
| Grenzbereich | Offen | Die Günstigerprüfung entscheidet automatisch |
Für eine grobe Einschätzung können Sie den Rechner unten nutzen. Die endgültige Entscheidung trifft immer das Finanzamt im Steuerbescheid.
Kinderfreibetrag 2026 Rechner – Vorteil grob berechnen
Geben Sie Jahresbrutto, Kinderzahl und Familienstand ein. Der Rechner zeigt überschlägig, ob eher das Kindergeld oder der Freibetrag günstiger sein kann.
Hinweis: Näherungsrechnung. Die verbindliche Günstigerprüfung erfolgt automatisch durch das Finanzamt.
Was ändert sich 2026 für Familien?
| Änderung | 2025 | 2026 | Differenz |
|---|---|---|---|
| Kinderfreibetrag gesamt | €6.672 | €6.828 | +€156 |
| BEA-Freibetrag gesamt | €2.928 | €2.928 | unverändert |
| Gesamtfreibetrag pro Kind | €9.600 | €9.756 | +€156 |
| Prüfung im Steuerbescheid | automatisch | automatisch | unverändert |
Für Familien bleibt vor allem wichtig, dass das Finanzamt Kindergeld und Freibetrag automatisch gegeneinander rechnet. Für die meisten Eltern ist daher kein gesonderter Antrag nötig.
Kinderfreibetrag für Alleinerziehende 2026
Alleinerziehende erhalten zusätzlich zum halben Kinderfreibetrag in vielen Fällen auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser ist in § 24b EStG geregelt.
Auch für Alleinerziehende gilt: Ob der Freibetrag oder das Kindergeld günstiger ist, wird automatisch geprüft. Zusätzlich kann die richtige Steuerklasse eine wichtige Rolle spielen.
Kinderfreibetrag bei Trennung und Scheidung
Bei getrennt lebenden Eltern steht grundsätzlich jedem Elternteil die Hälfte des Kinderfreibetrags zu. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der volle Freibetrag auf einen Elternteil übertragen werden, etwa wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
Die Übertragung wird über die Steuererklärung bzw. die Anlage Kind berücksichtigt. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall.
FAQ – Häufige Fragen zum Kinderfreibetrag 2026
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 €3.414 je Elternteil bzw. €6.828 pro Kind. Zusammen mit dem BEA-Freibetrag ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von €9.756 pro Kind.
Ist Kindergeld oder Kinderfreibetrag besser?
Das hängt von Ihrem Einkommen und der Zahl der Kinder ab. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für Sie günstiger ist.
Wer bekommt den Kinderfreibetrag bei Trennung?
Normalerweise erhält jeder Elternteil die Hälfte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Freibetrag vollständig auf einen Elternteil übertragen werden.
Muss man den Kinderfreibetrag beantragen?
Nein, in der Regel nicht. Das Finanzamt prüft den Freibetrag automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.